EEG-Gesetze

Die Erweiterung der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, wurde zur Förderung des Ökostroms konzipiert. Ziel des EEG ist es, den Technologien wie Wind- und Sonnenenergie durch feste Vergütungen, sowie die garantierte Abnahme und die vorrangige Einspeisung des Stroms, den Markteintritt zu ermöglichen.

 

Für Informationen zu den Förderkriterien und den Vergütungssätzen verweisen wir Sie auf:

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien:

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009

Für alle Einspeiseanlagen, die vor dem 01.01.2009 ans Netz gegangen sind gilt weiter:

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2004

Weitere Informationen rund um das Thema EEG erhalten Sie auch auf der Seite Netztransparenz.