Messstellen

Nach § 9 Abs. 4 MsbG sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, die Verträge nach § 9 Abs. 1 MsbG zu veröffentlichen.


>> Entgelte für den Messstellenbetrieb des E-Werk Buchauer:

Preisblatt Messstellenbetrieb ab 01.01.2020

Preisblatt Messstellenbetrieb ab 01.01.2024


>> Weitere Unterlagen zum Messstellenbetrieb:

Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber ab dem 01.03.2024

Zertifikat zur 1:1 Kommunikation ab dem 01.03.2024


Das Vertragsmuster der Bundesnetzagentur nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag finden Sie hier.

Infos zum Smart Meter und digitalem Stromzähler finden Sie hier (Stand: 10/2019).