Hochlastzeitfenster

Bekanntmachung des Hochlastzeitfensters für atypische Netznutzung des E-Werks Buchauer gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist gemäß des Leitfadens zur Ermittlung individueller Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur anhand von Hochlastzeitfenster zu bestimmen. Die Hochlastzeitfenster der einzelnen Spannungsebenen für 2015 wurden für das Netzgebiet des E-Werks Buchauer nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur ermittelt und sind nachfolgend dargestellt:

Hochlastzeitfenster für 2024 (PDF)

Hochlastzeitfenster für 2023 (PDF)

Hochlastzeitfenster für 2022 (PDF)

Hochlastzeitfenster für 2021 (PDF)

Hochlastzeitfenster für 2020 (PDF)

Hochlastzeitfenster für 2019 (PDF)

Hochlastzeitfenster ab 2018 (PDF)