Grundversorgung

Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben nach § 36 (2) Energiewirtschaftsgesetz  alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Als Grundversorger für das Netzgebiet von E-Werk Rupert Buchauer wurde festgestellt:

E-Werk Rupert Buchauer
Oberprienmühle 3
83112 Frasdorf