Messstellen
Nach § 9 Abs. 4 MsbG sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, die Verträge nach § 9 Abs. 1 MsbG zu veröffentlichen.
>> Entgelte für den Messstellenbetrieb des E-Werk Buchauer:
Preisblatt Messstellenbetrieb ab 01.01.2020
Preisblatt Messstellenbetrieb ab 01.01.2024
>> Weitere Unterlagen zum Messstellenbetrieb:
Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber ab dem 01.03.2024
Zertifikat zur 1:1 Kommunikation ab dem 01.03.2024
Das Vertragsmuster der Bundesnetzagentur nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag finden Sie hier.
Infos zum Smart Meter und digitalem Stromzähler finden Sie hier (Stand: 10/2019).