E-Mobilität

Mehr Klimaschutz, neue Märkte, weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern: Mobilität wird künftig neu gedacht. Die Weiterentwicklung der Elektromobilität ist ein zukunftsweisendes Thema der deutschen Industrie und können ein wichtiger Baustein der Energiewende werden.

Der Betrieb von Elektrofahrzeugen erzeugt insbesondere in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom deutlich weniger CO2.

Die Bundesregierung hat daher 2016 ein Maßnahmenpaket zur Förderung geschnürt, welches ständig erweitert und angepasst wird. Dazu gehören eine Kaufprämie für Elektroautos (Umweltbonus inklusive der bis Ende 2021 befristeten Innovationsprämie), der Ausbau der Ladeinfrastruktur und ein Beschaffungsprogramm für die öffentliche Hand.

Allgemeine und weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


Anfrage/Anmeldung einer E-Ladestation:

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich anmeldepflichtig. Bei Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist der Anschluss anmelde- und zustimmungspflichtig. Bitte wenden Sie sich für die Installation und ggf. Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung deshalb an einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb.


KFW-Förderung von Ladestationen für E-Autos:

Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden gefördert. Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

Die für die Auszahlung der Förderung für private Ladeinfrastruktur zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ein Merkblatt zur Umsetzung des Förderprogramms veröffentlicht. Es gelten dazu die gesonderten Anforderungen des Netzbetreibers.

Alle Infos zur Förderung erhalten Sie immer aktuell auf der KFW-Seite.