Auszug/Umzug melden
Ab dem 6. Juni 2025 wurde gesetzlich festgelegt, dass Kunden ihren Stromversorger rechtzeitig VOR dem Umzug informieren müssen. Eine rückwirkende Auszugsmeldung ist nicht mehr möglich. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Im folgenden können Sie Ihren Auszug/Umzug melden: