EEG-Anlagen
EEG-Anlagen sind alle Anlagen die Strom aus Erneuerbaren Energieen erzeugen. Jede EEG-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
PV-ANLAGEN
Anmeldung einer PV-Anlage im Netzgebiet E-Werk Buchauer:
Eine Photovoltaikanlage, auch PV-Anlage oder Solargenerator genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die dabei typische direkte Art der Energiewandlung bezeichnet man als Photovoltaik.
Jede PV-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, größenunabhängig. PV-Anlagen über 600 Watt Leistung sind zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.
Vorgehensweise:
- Anfrage der Kunden-PV-Anlage an E-Werk Buchauer über Datenblatt
- Prüfung des E-Werk Buchauer auf Netzverträglichkeit
- Nach erfolgter Einspeisezusage erhält der Kunde Informationen zum weiteren Vorgehen
- Folgende Unterlagen sind zu einzureichen: Anmeldung Netzanschluss, sämtliche Datenblätter der PV-Anlage, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister
- Zusendung der Inbetriebsetzungsanzeige des jeweiligen Elektrikers an E-Werk Buchauer
- Vertragsunterlagen werden zugesendet
Anmeldung einer BALKON-PV-Anlage im Netzgebiet E-Werk Buchauer:
PV-Anlagen unter 800 Watt Leistung sind nicht zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber. Trotzdem müssen folgende Infos gemeldet werden:
- Größe/Leistung der PV-Module
- Inbetriebnahmedatum
- Registrierung im Marktstammdatenregister
Diese Informationen bitte im Anmeldeformular ergänzen und per E-Mail werden.
Messkonzepte:
Die Verwendung von Messkonzepten ermögtlich es standardisiert Ihren Anlagenanschluss zu erfassen. Dies ist neben dem technischen Netzanschluss, auch für die systemseitige Rechnungsstellung erforderlich.
Dabei legt dem E-Werk Buchauer grundsätzlich die Messkonzepte vom Verband der Bayerischen Energie und Wasserwirtschaft (VBEW) an.
POST-EEG / Ausgeförderte EEG-Anlagen:
Unter den Begriff POST-EEG fallen alle geförderten Anlagen nach dem Erneuerbare-Energieen-Gesetz, deren gesetzlich festgelegte Vergütung nach 20 Jahren Laufzeit ab dem 31.12.2020 endet.
Es wird derzeit weiterhin eine Vergütung, die sogenannte „Anschlussförderung“ ausbezahlt. Diese errechnet sich aus dem Jahresmartwert abzüglich den Vermarktungskosten. Die Vergütung wird jährlich neu festgesetzt und veröffentlicht unter www.netztransparenz.de.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.