{"id":280,"date":"2016-03-17T11:28:20","date_gmt":"2016-03-17T10:28:20","guid":{"rendered":"http:\/\/ewerk-buchauer.de\/?page_id=280"},"modified":"2021-07-23T10:09:29","modified_gmt":"2021-07-23T08:09:29","slug":"infos-zum-strompreis-4","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/ewerk-buchauer.de\/index.php\/infos-zum-strompreis-4\/","title":{"rendered":"Infos zum Strompreis"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" class=\"alignright\" title=\"\" src=\"http:\/\/ewerk-buchauer.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/empf_stromverbrauch.jpg\" alt=\"\" width=\"204\" height=\"314\" \/><\/p>\n<p><strong>Kosten f\u00fcr Netznutzung:<\/strong><br \/>\nHierunter fallen s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Kosten werden in vollem Umfang an den Netzbetreiber weitergeleitet.<\/p>\n<p><strong>Kosten f\u00fcr Messung und Abrechnung<\/strong>:<br \/>\nDarin sind alle Kosten f\u00fcr die Z\u00e4hlermiete und Rechnungsstellung enthalten.<\/p>\n<p><strong>Konzessionsabgabe an die Kommune:<\/strong><br \/>\nDie Kommunen erheben von den Netzbetreibern ein Entgelt f\u00fcr die Nutzung \u00f6ffentlicher Wege und Stra\u00dfen um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben.<\/p>\n<p><strong>Die EEG-Umlage:<\/strong><br \/>\nIm Jahr 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur F\u00f6rderung der regenerativen Energieerzeugung in Kraft. Es schafft Investitionssicherheit, indem es den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien 20 Jahre lang den Absatz zu festen Verg\u00fctungss\u00e4tzen garantiert. Die Differenz zwischen Marktpreis und garantierter Verg\u00fctung zahlen die Stromverbraucher in Form der EEG-Umlage. Das komplizierte an der aktuellen EEG-Umlage: Je niedriger der B\u00f6rsenpreis, desto h\u00f6her ist die Differenz zwischen Marktpreis und garantierter Verg\u00fctung von EEG-Strom. Der aktuell niedrigere Preis f\u00fcr Strom an den Handelspl\u00e4tzen treibt also die EEG-Umlage in die H\u00f6he.<\/p>\n<p><strong>Die Offshore-Haftungsumlage:<\/strong><br \/>\nDamit der Zubau von Windkraftwerken auf dem offenen Meer schneller vorankommt, bietet die Bundesregierung Investoren seit 2013 mehr Sicherheit. Sie werden seither entsch\u00e4digt, wenn sie den Strom ihrer Anlagen nicht einspeisen k\u00f6nnen, weil es Verz\u00f6gerungen oder St\u00f6rungen bei der Netzanbindung gibt. Diese Ausfall-Verg\u00fctung wird \u00fcber die Offshore-Haftungsumlage finanziert.<\/p>\n<p><strong>Der KWK-Aufschlag:<\/strong><br \/>\nMit diesem Aufschlag auf die Netzentgelte werden Anlagen mit Kraft-W\u00e4rme-Kopplung gef\u00f6rdert. Diese erzeugen gleichzeitig Strom und W\u00e4rme. Die Technik ist dann hocheffizient, wenn nicht nur der Strom, sondern auch die anfallende W\u00e4rme zum Heizen und zur Wassererw\u00e4rmung genutzt wird. Kraft-W\u00e4rme-Kopplung tr\u00e4gt zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Ressourcenschonung bei, deshalb wird ihr Ausbau vom Staat unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7-19-Umlage (auch Sonderkundenumlage oder Netzentgeltumlage genannt):<\/strong><br \/>\nDer Staat hat besonders stromintensive Betriebe von der Zahlung der Netzgeb\u00fchren befreit. Die Kosten, die deshalb nicht mehr gedeckt sind, tragen seit 2011 auch die \u00fcbrigen Verbraucher.<\/p>\n<p><strong>Verordnung \u00fcber Vereinbarungen zu Abschaltbaren Lasten (AbLaV):<\/strong><br \/>\nMit dieser Umlage werden Unternehmen entsch\u00e4digt, die Maschinen oder Prozesse abschalten, wenn der Bedarf an Strom h\u00f6her ist als das Angebot im Netz. Das dient der Netzstabilit\u00e4t. Die Umlage wurde erstmalig ab 1. Januar 2014 erhoben.<\/p>\n<p><strong>Stromsteuer:<\/strong><br \/>\nSie enth\u00e4lt die Kosten, die nach dem Gesetz zur \u00f6kologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden.<\/p>\n<p><strong>Verrechnungspreis:<\/strong><br \/>\nDer Verrechnungspreis enth\u00e4lt die Kosten f\u00fcr Z\u00e4hlermiete, Rechnungsstellung sowie Gew\u00e4hrleistung einer Messung. Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.<\/p>\n<p><strong>Fester Leistungspreis Haushalt<\/strong>:<br \/>\nDer feste Leistungspreis deckt die Kosten der st\u00e4ndigen Lieferbereitschaft (rund um die Uhr). Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.<\/p>\n<p><strong>Verbrauchspreis:<\/strong><br \/>\nPreis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh). In den Verbrauchspreis sind s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr die Netznutzung, Steuern und Abgaben eingerechnet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kosten f\u00fcr Netznutzung: Hierunter fallen s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Kosten werden in vollem Umfang an den Netzbetreiber weitergeleitet. Kosten f\u00fcr Messung und Abrechnung: Darin sind alle Kosten f\u00fcr die Z\u00e4hlermiete und Rechnungsstellung enthalten. Konzessionsabgabe an die Kommune: Die Kommunen erheben von den Netzbetreibern ein Entgelt f\u00fcr die Nutzung \u00f6ffentlicher Wege und Stra\u00dfen um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die EEG-Umlage: Im Jahr 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur F\u00f6rderung der regenerativen Energieerzeugung in Kraft. Es schafft Investitionssicherheit, indem es den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien 20 Jahre lang den Absatz zu festen Verg\u00fctungss\u00e4tzen garantiert. Die Differenz zwischen Marktpreis und garantierter Verg\u00fctung zahlen die Stromverbraucher in Form der EEG-Umlage. Das komplizierte an der aktuellen EEG-Umlage: Je niedriger der B\u00f6rsenpreis, desto h\u00f6her ist die Differenz zwischen Marktpreis und garantierter Verg\u00fctung von EEG-Strom. Der aktuell niedrigere Preis f\u00fcr Strom an den Handelspl\u00e4tzen treibt also die EEG-Umlage in die H\u00f6he. Die Offshore-Haftungsumlage: Damit der Zubau von Windkraftwerken auf dem offenen Meer schneller vorankommt, bietet die Bundesregierung Investoren seit 2013 mehr Sicherheit. Sie werden seither entsch\u00e4digt, wenn sie den Strom ihrer Anlagen nicht einspeisen k\u00f6nnen, weil es Verz\u00f6gerungen oder St\u00f6rungen bei der Netzanbindung gibt. Diese Ausfall-Verg\u00fctung wird \u00fcber die Offshore-Haftungsumlage finanziert. Der KWK-Aufschlag: Mit diesem Aufschlag auf die Netzentgelte werden Anlagen mit Kraft-W\u00e4rme-Kopplung gef\u00f6rdert. Diese erzeugen gleichzeitig Strom und W\u00e4rme. Die Technik ist dann hocheffizient, wenn nicht nur der Strom, sondern auch die anfallende W\u00e4rme zum Heizen und zur Wassererw\u00e4rmung genutzt wird. Kraft-W\u00e4rme-Kopplung tr\u00e4gt zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Ressourcenschonung bei, deshalb wird ihr Ausbau vom Staat unterst\u00fctzt. \u00a7-19-Umlage (auch Sonderkundenumlage oder Netzentgeltumlage genannt): Der Staat hat besonders stromintensive Betriebe von der Zahlung der Netzgeb\u00fchren befreit. Die Kosten, die deshalb nicht mehr gedeckt sind, tragen seit 2011 auch die \u00fcbrigen Verbraucher. Verordnung \u00fcber Vereinbarungen zu Abschaltbaren Lasten (AbLaV): Mit dieser Umlage werden Unternehmen entsch\u00e4digt, die Maschinen oder Prozesse abschalten, wenn der Bedarf an Strom h\u00f6her ist als das Angebot im Netz. Das dient der Netzstabilit\u00e4t. Die Umlage wurde erstmalig ab 1. Januar 2014 erhoben. Stromsteuer: Sie enth\u00e4lt die Kosten, die nach dem Gesetz zur \u00f6kologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Verrechnungspreis: Der Verrechnungspreis enth\u00e4lt die Kosten f\u00fcr Z\u00e4hlermiete, Rechnungsstellung sowie Gew\u00e4hrleistung einer Messung. Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum. Fester Leistungspreis Haushalt: Der feste Leistungspreis deckt die Kosten der st\u00e4ndigen Lieferbereitschaft (rund um die Uhr). Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum. Verbrauchspreis: Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh). 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