{"id":1331,"date":"2020-12-09T15:03:57","date_gmt":"2020-12-09T14:03:57","guid":{"rendered":"http:\/\/ewerk-buchauer.de\/?page_id=1331"},"modified":"2024-03-14T11:10:27","modified_gmt":"2024-03-14T10:10:27","slug":"e-mobilitaet","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/ewerk-buchauer.de\/index.php\/e-mobilitaet\/","title":{"rendered":"E-Mobilit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<div id=\"id193246\" class=\"container main-head\">\n<div class=\"abstract\">\n<p>Mehr Klimaschutz, neue M\u00e4rkte, weniger Abh\u00e4ngigkeit von fossilen Energietr\u00e4gern: Mobilit\u00e4t wird k\u00fcnftig neu gedacht. Die Weiterentwicklung der Elektromobilit\u00e4t ist ein zukunftsweisendes Thema der deutschen Industrie und k\u00f6nnen ein wichtiger Baustein der Energiewende werden.<\/p>\n<p>Der Betrieb von Elektrofahrzeugen erzeugt insbesondere in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom deutlich weniger CO2.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat daher 2016 ein Ma\u00dfnahmenpaket zur F\u00f6rderung geschn\u00fcrt, welches st\u00e4ndig erweitert und angepasst wird. Dazu geh\u00f6ren eine Kaufpr\u00e4mie f\u00fcr Elektroautos (Umweltbonus inklusive der bis Ende 2021 befristeten Innovationspr\u00e4mie), der Ausbau der Ladeinfrastruktur und ein Beschaffungsprogramm f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand.<\/p>\n<p>Allgemeine und weiterf\u00fchrende Informationen erhalten Sie auf der Seite des <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Dossier\/elektromobilitaet.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Energie<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<hr \/>\n<p><strong>Anfrage\/Anmeldung einer E-Ladestation:<\/strong><\/p>\n<p>Ladeeinrichtungen f\u00fcr Elektrofahrzeuge sind grunds\u00e4tzlich anmeldepflichtig. Bei Ladeeinrichtungen gr\u00f6\u00dfer 12 kVA ist der Anschluss anmelde- und zustimmungspflichtig. Bitte wenden Sie sich f\u00fcr die Installation und ggf. Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung deshalb an einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>KFW-F\u00f6rderung von Ladestationen f\u00fcr E-Autos:<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem F\u00f6rderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation f\u00fcr Elektroautos im nicht \u00f6ffentlichen Bereich von bestehenden Wohngeb\u00e4uden gef\u00f6rdert. Das Produkt ist eine F\u00f6rderma\u00dfnahme des Bundesministeriums f\u00fcr Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Ziel der F\u00f6rderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierf\u00fcr eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.<\/p>\n<p>Die f\u00fcr die Auszahlung der F\u00f6rderung f\u00fcr private Ladeinfrastruktur zust\u00e4ndige Kreditanstalt f\u00fcr Wiederaufbau (KfW) hat ein <a class=\"external-link-new-window\" href=\"http:\/\/ewerk-buchauer.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Merkblatt_Ladestationen_Elektroautos_Stand112020-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Merkblatt<\/a> zur Umsetzung des F\u00f6rderprogramms ver\u00f6ffentlicht. Es gelten dazu die gesonderten Anforderungen des Netzbetreibers.<\/p>\n<p>Alle Infos zur F\u00f6rderung erhalten Sie immer aktuell auf der <a href=\"\/Users\/Buchauer\/ownCloud\/E-Werk%20Buchauer%20-%20GESCH%C3%84FTLICH\/b%C3%BCro\/Strom\/E%20E%20G\/E-Mobilit%C3%A4t\/Ladestationen%20f%C3%BCr%20Elektroautos%20%E2%80%93%20Wohngeb%C3%A4ude%20(440).html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">KFW-Seite<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mehr Klimaschutz, neue M\u00e4rkte, weniger Abh\u00e4ngigkeit von fossilen Energietr\u00e4gern: Mobilit\u00e4t wird k\u00fcnftig neu gedacht. Die Weiterentwicklung der Elektromobilit\u00e4t ist ein zukunftsweisendes Thema der deutschen Industrie und k\u00f6nnen ein wichtiger Baustein der Energiewende werden. Der Betrieb von Elektrofahrzeugen erzeugt insbesondere in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom deutlich weniger CO2. Die Bundesregierung hat daher 2016 ein Ma\u00dfnahmenpaket zur F\u00f6rderung geschn\u00fcrt, welches st\u00e4ndig erweitert und angepasst wird. Dazu geh\u00f6ren eine Kaufpr\u00e4mie f\u00fcr Elektroautos (Umweltbonus inklusive der bis Ende 2021 befristeten Innovationspr\u00e4mie), der Ausbau der Ladeinfrastruktur und ein Beschaffungsprogramm f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand. Allgemeine und weiterf\u00fchrende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Energie. Anfrage\/Anmeldung einer E-Ladestation: Ladeeinrichtungen f\u00fcr Elektrofahrzeuge sind grunds\u00e4tzlich anmeldepflichtig. Bei Ladeeinrichtungen gr\u00f6\u00dfer 12 kVA ist der Anschluss anmelde- und zustimmungspflichtig. Bitte wenden Sie sich f\u00fcr die Installation und ggf. Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung deshalb an einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb. KFW-F\u00f6rderung von Ladestationen f\u00fcr E-Autos: Mit dem F\u00f6rderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation f\u00fcr Elektroautos im nicht \u00f6ffentlichen Bereich von bestehenden Wohngeb\u00e4uden gef\u00f6rdert. Das Produkt ist eine F\u00f6rderma\u00dfnahme des Bundesministeriums f\u00fcr Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Ziel der F\u00f6rderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierf\u00fcr eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Die f\u00fcr die Auszahlung der F\u00f6rderung f\u00fcr private Ladeinfrastruktur zust\u00e4ndige Kreditanstalt f\u00fcr Wiederaufbau (KfW) hat ein Merkblatt zur Umsetzung des F\u00f6rderprogramms ver\u00f6ffentlicht. Es gelten dazu die gesonderten Anforderungen des Netzbetreibers. 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